Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, welche die Job 4 You GmbH, Stephansplatz 8/20, 1010 Wien („Überlasser“), mit ihren Auftraggebern („Beschäftiger“) im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung eingeht.
Die Arbeitskräfteüberlassung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der sonstigen einschlägigen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Beschäftigers gelten nur, wenn diese von der Job 4 You GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. - Arbeitskräfteüberlassung
Die Bereitstellung von Arbeitskräften durch die Job 4 You GmbH sowie deren Beschäftigung im Betrieb des Auftraggebers erfolgt unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften.
Die überlassenen Arbeitskräfte stehen in einem Arbeitsverhältnis zur Job 4 You GmbH und sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung angemeldet.
Gegenüber dem Beschäftiger haben die überlassenen Arbeitskräfte grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Entgeltzahlungen oder sonstige arbeitsvertragliche Leistungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. - Arbeitszeit und Überstunden
Die im Betrieb des Beschäftigers geltende Arbeitszeit bildet grundsätzlich die maßgebliche Arbeitszeit für die überlassenen Arbeitskräfte, soweit gesetzliche, kollektivvertragliche oder vertragliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen, sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und sonstige zuschlagspflichtige Arbeitszeiten werden entsprechend den gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vereinbarten Zuschlägen verrechnet.
Gelten im Beschäftigerbetrieb besondere Arbeitszeitregelungen, sind diese der Job 4 You GmbH rechtzeitig vor Beginn der Überlassung bekannt zu geben. - Arbeitnehmerschutz und Sicherheit
Der Beschäftiger hat die ihm nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und den sonstigen einschlägigen Vorschriften zukommenden Verpflichtungen gegenüber den überlassenen Arbeitskräften einzuhalten.
Der Beschäftiger ist insbesondere verpflichtet, die überlassenen Arbeitskräfte über sämtliche für ihren Arbeitsplatz relevanten Gefahren zu informieren und die notwendigen Unterweisungs-, Schutz- und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen.
Erforderliche persönliche Schutzausrüstung sowie sonstige für die sichere Durchführung der Tätigkeit notwendige Einrichtungen sind entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bereitzustellen.
Auf Verlangen sind der Job 4 You GmbH entsprechende Nachweise über durchgeführte Unterweisungen und Schulungen zur Verfügung zu stellen. - Gesetzeskonforme Beschäftigung
Der Beschäftiger verpflichtet sich, die überlassenen Arbeitskräfte ausschließlich im Rahmen der vereinbarten und gesetzlich zulässigen Tätigkeiten einzusetzen.
Eine Verwendung der Arbeitskraft für andere oder höher qualifizierte Tätigkeiten als ursprünglich vereinbart ist der Job 4 You GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Werden überlassene Arbeitskräfte tatsächlich für höher qualifizierte Tätigkeiten eingesetzt, ist die Job 4 You GmbH berechtigt, die daraus resultierenden höheren Personal- und Lohnkosten sowie einen entsprechend angepassten Verrechnungssatz in Rechnung zu stellen. - Ausfall und Ersatz von Arbeitskräften
Kann eine überlassene Arbeitskraft aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen, die nicht im Einflussbereich der Job 4 You GmbH liegen, ihre Tätigkeit nicht aufnehmen oder fortsetzen, können daraus grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche gegen die Job 4 You GmbH abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Job 4 You GmbH wird sich nach Möglichkeit bemühen, innerhalb angemessener Zeit eine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht. - Informationspflichten des Beschäftigers
Der Beschäftiger ist verpflichtet, der Job 4 You GmbH vor Beginn der Arbeitskräfteüberlassung sämtliche für die ordnungsgemäße Überlassung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
- die erforderliche Qualifikation und Tätigkeit der Arbeitskraft,
- der anzuwendende Kollektivvertrag und die entsprechende Einstufung,
- die im Beschäftigerbetrieb geltenden Arbeitszeitregelungen,
- die voraussichtliche Lage der Normalarbeitszeit,
- der genaue Arbeits- bzw. Einsatzort,
- allfällige Schicht-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit,
- relevante Betriebsvereinbarungen,
- besondere Gefahren am Arbeitsplatz,
- erforderliche Qualifikationen, Schulungen oder Berechtigungen,
- allfällige Akkord-, Prämien- oder vergleichbare Entlohnungssysteme sowie
- der Umstand, ob Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte durchgeführt werden.
Der Beschäftiger ist verpflichtet, die Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Vertragsunterlagen der Job 4 You GmbH zu überprüfen und Fehler oder Abweichungen unverzüglich bekannt zu geben.
Ändern sich während der Überlassung wesentliche Umstände, hat der Beschäftiger die Job 4 You GmbH unverzüglich darüber zu informieren. Änderungen können eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Verrechnungssätze erforderlich machen.
- Qualifikation der Arbeitskräfte
Die Job 4 You GmbH bemüht sich, entsprechend den vom Beschäftiger bekannt gegebenen Anforderungen geeignete Arbeitskräfte auszuwählen.
Der Beschäftiger ist verpflichtet, die Eignung der überlassenen Arbeitskraft für den konkreten Arbeitsplatz und die tatsächlich auszuführende Tätigkeit zu überprüfen und die Arbeitskraft entsprechend einzuweisen.
Sollte eine überlassene Arbeitskraft aus Sicht des Beschäftigers nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen, ist die Job 4 You GmbH unverzüglich darüber zu informieren. - Haftung
Die Job 4 You GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die nachweislich durch ein schuldhaftes Verhalten der Job 4 You GmbH verursacht wurden.
Für Schäden, die aufgrund von Anweisungen des Beschäftigers, unsachgemäßer Verwendung einer überlassenen Arbeitskraft, mangelnder Unterweisung, fehlender Sicherheitsmaßnahmen oder eines Einsatzes außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereiches entstehen, haftet die Job 4 You GmbH grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. - Preise und Verrechnung
Die Verrechnung der Arbeitskräfte erfolgt zu den jeweils schriftlich vereinbarten Stundensätzen bzw. Konditionen.
Zusätzliche Kosten, insbesondere für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zulagen, Diäten, Reisekosten, Fahrtkosten oder sonstige gesetzlich bzw. kollektivvertraglich erforderliche Leistungen, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung und den geltenden Bestimmungen verrechnet.
Änderungen gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Lohnkosten sowie sonstiger für die Kalkulation maßgeblicher Kosten können, soweit rechtlich zulässig und vertraglich vereinbart, zu einer entsprechenden Anpassung der Verrechnungssätze führen. - Arbeitszeitaufzeichnungen
Der Beschäftiger ist verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der überlassenen Arbeitskräfte ordnungsgemäß zu erfassen bzw. zu bestätigen.
Die bestätigten Arbeitszeitaufzeichnungen dienen als Grundlage für die Abrechnung.
Etwaige Unstimmigkeiten hinsichtlich der aufgezeichneten Arbeitszeiten sind der Job 4 You GmbH unverzüglich bekannt zu geben. - Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.
Personenbezogene Daten werden von der Job 4 You GmbH ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Beschäftiger und der Job 4 You GmbH gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand Wien vereinbart.
Job 4 You GmbH Stephansplatz 8/20 1010 Wien Österreich
Firmenbuchnummer: FN 541847 i