Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse, die Mypersonal Agentur M. Y. GmbH („Mypersonal) mit dem Auftraggeber („Beschäftiger“) im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz („AÜG“, BGBI 196/1988/ idgF) eingeht, unabhängig davon, ob eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt oder nicht.
Bei Kollision mit Geschäftsbedingungen des Beschäftigers gehen die nachtstehenden Geschäftsbedingungen vor.
Die Personalbereitstellung durch Mypersonal sowie die Beschäftigung des Arbeitnehmers durch den Auftraggeber erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gültigen gesetzlichen Regelungen, sowie des Arbeiterkollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung bzw. des Kollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting.
Die überlassenen Arbeitskräfte haben gegenüber dem Beschäftiger keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf Zahlungen, Geld oder sonstige Leistungen.
Sie sind sozialversicherungsrechtlich angemeldet und versichert.
Die Arbeitszeit des Beschäftigers ist auch die Richtarbeitszeit für das überlassenen Personal. Arbeitsstunden die über diese Richtzeit hinaus gehen werden mit den entsprechenden gesetzlichen Überstundenzuschlägen bzw. laut Angebot verrechnet. Bei kollektivvertraglich geregelten oder sonst generell abweichender Arbeitszeiten gilt die gleiche Arbeitszeit für die überlassenen Arbeitnehmer wie für das Stammpersonal.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass er laut § 6 Abs. 1 AÜG als Arbeitergeber im Sinne des Arbeitsschutzrechtes gilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Nachweise über erfolgte oder notwendige Schulungen der überlassenen Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Im Falle eines behördlichen Verfahrens verpflichtet er sich, sämtliche erforderliche Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber hat die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzkleidung usw.) zu setzen und Mypersonal darüber zu informieren.
Sollte es zu einer gesetzeswidrigen Beschäftigung der von Mypersonal überlassenen Arbeitnehmer im Betrieb des Beschäftigers oder auf einer seiner Baustellen kommen, übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung.
Wenn der von Mypersonal überlassene Arbeitnehmer für höher qualifizierte Arbeiten als vereinbart verwendet wird, ist Mypersonal berechtigt einen entsprechend höheren Stundensatz zu verrechnen.
Kann der von Mypersonal überlassene Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, die weder in Macht oder Einflussbereich von Mypersonal liegen, nicht zu Arbeit erscheinen können keine Schadensersatzansprüche gegenüber Mypersonal geltend gemacht werden. Mypersonal ist berechtigt, Ersatzarbeitskräfte so rasch wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Der Beschäftiger hat Mypersonal vor Vertragsabschluss die für die Überlassung wesentlichen Umstände mitzuteilen, die entsprechend in den von Mypersonal und dem Beschäftiger unterzeichneten Vertragsdokumenten festgehalten werden.
Diese umfassen insbesondere die benötigte Qualifikation der jeweiligen überlassenen Arbeitskraft und die damit verbundene Einstufung in den im Beschäftigerbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten anzuwendenden Kollektivvertrag, weiters die geltenden Betriebsvereinbarungen betreffend Arbeitszeit und Urlaub, die voraussichtliche Lage der Normalarbeitszeit im Betrieb des Beschäftigers, die Art der zu verrichtenden Arbeit, allenfalls im Beschäftigerbetrieb übliche Akkord- und Prämiensysteme sowie den genauen Ort der Arbeitsaufnahme bzw. gegebenfalls die Tatsache, dass Arbeiten auch außerhalb der Betriebsstätte zu verrichten sind.
Der Beschäftiger hat die diesbezüglichen Angaben im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von Mypersonal zu überprüfen und Mypersonal im Falle von Fehlern oder Irrtümern prompt zu verständigen. Dies gilt auch für allfällige spätere Änderungen der obenstehenden Umstände, was jeweils zu einer Neukalkulation der Preise führen kann.
[Der Text setzt sich mit weiteren Klauseln fort, alle entsprechend angepasst.]
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile – insbesonders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Mypersonal gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Wien vereinbart.